Die MitgliederVersammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der BundesArbeitsGemeinschaft der MitArbeiterVertretungen (§ 5 Abs. 1 der Richtlinien) und ist neben dem Vorstand ein Organ zur Erfüllung der Aufgaben der BAG MAV. Alle 38 DiAG-MAVen aus dem Bereich der Deutschen Bischofskonferenz entsenden Vertreter aus den Vorständen in die MitgliederVersammlung.
Der MitgliederVersammlung obliegen insbesondere nach § 6 der Richtlinien folgende Aufgaben:
- Die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder gemäß den §§ 7 und 9 der Richlinien.
- Die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes.
- Die Entlastung des Vorstandes.
- Die Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Aufgaben nach § 4 der Richtlinien.
- Die Bildung von Sachausschüssen und
- die Wahl der Mitglieder der Antragskommission.
Einmal jährlich findet gemäß § 5 Abs. 4 der Richtlinien eine mehrtägige ordentliche MitgliederVersammlung statt.
Sollte ein Drittel der Mitglieder unter Angabe eines Beratungsgegenstandes mit Gründen für eine Eilbedürftigkeit schriftlich eine Sitzung beantraget haben, muss gemäß § 5 Abs. 5 der Richtlinien innerhalb von zwei Monaten eine außerordentliche MitgliederVersammlung organisiert und durchgeführt werden.
Nährer Angaben zur Arbeit der MitgliederVersammlung sind in der Geschäftsordnung geregelt.