Die Organisation

Strukturen, Aufgaben, Geschichte

Die Katholische Kirche in Deutschland besteht aus einem bunten Strauß von unterschiedlichsten Organisation, Verbänden und Einrichtungen.
Da gibt es die 27 (Erz-) Diözesen mit je einem (Erz-) Bischof an der Spitze und der dazugehörigen Verwaltung, dem Ordinariat oder Generalvikariat. Ferner die Pfarreien und Kirchenstiftungen, Pfarrgemeinden und Pfarrgemeindeverbände und die von ihnen getragenen Einrichtungen wie z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime. Diesen unmittelbaren Bereich der Kirche nennt man üblicherweise die verfasste Kirche oder einfach Bereich A.
Wer A sagt, muss auch B sagen, und das ist der weite Bereich B der kirchlichen Verbände und sozialen Vereinigungen, angefangen mit dem Deutschen Caritasverband und seinen Diözesan-, Stadt-, Kreis- und Bezirksverbänden und den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen wie Behindertenheime, Beratungsstellen, Sozialstationen, Seniorenheime usw.
Dazu gehören weitere, dem Caritasverband als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossenen Fachverbände, wie der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF), der Sozialdienst Katholischer Männer (SKM), der Malteser Hilfsdienst (MHD), das Katholische Jugendsozialwerk, die Josefsgesellschaft und noch viele andere mehr. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von Stiftungen als Träger von Schulen oder großen Behinderteneinrichtungen wie z.B. die Stiftungen Liebenau, St. Zeno oder Regens-Wagner, um nur einige zu nennen. Dazu kommen noch die Einrichtungen, die von Ordensgemeinschaften betrieben werden, wie die Krankenhäuser des „Dritten Ordens“ oder die Schulen der Franziskanerinnen.
Für alle Einrichtungen, Betriebe und Organisationen der beiden Bereiche A und B gilt eine spezielle Betriebsverfassung, die sog. Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die die Bischöfe für die Einrichtungen in ihrem jeweiligen Bistum erlassen. Diese Autonomie der Kirchen in Sachen Arbeitsrecht innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ist vom Grundgesetz in Artikel 140 gedeckt. Aktuell sind in den Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas rund 650.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ca. 50.000 Einrichtungen. Es gibt viele kleine Einrichtungen mit weniger als 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Einige Ordensträger haben in ihren unterschiedlichen Einrichtungen insgesamt bis zu 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die MAVO ist für die Einrichtungen der Kirche das, was das Betriebsverfassungsgesetz für Industriebetriebe oder das Personalvertretungsgesetz für die Öffentliche Verwaltung darstellt. Anstelle von Betriebs- oder Personalräten wirken in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mit. Eine Mitarbeitervertretung kann gebildet werden, wenn mindestens 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung eines Rechtsträgers beschäftigt sind. Aktuell gibt es rund 6.000 Mitarbeitervertretungen.
Wo ein kirchlicher Rechtsträger mehrere Einrichtungen unterhält, kann eine Gesamt-Mitarbeitervertretung gebildet werden, die dann einrichtungsübergreifend ihre Aufgaben wahrnimmt.
In den letzten 20 Jahren kam es zunehmend zu einer weiteren Form überbetrieblich organisierter Mitarbeitervertretungen, den Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV). Sie sind je nach Diözese entweder gemeinsam für den Bereich A und B oder getrennt nach kirchlichem und caritativem Bereich organisiert; dann bestehen sie aus einer „DiAG A“ und einer „DiAG B“, was aber eine gute Zusammenarbeit nicht ausschließt. In sie entsenden nach unterschiedlichen Vertretungsmodellen die Mitarbeitervertretungen einer Diözese ihre Vertreter. Diese Diözesanen Arbeitsgemeinschaften haben keine betrieblichen oder überbetrieblichen Mitwirkungsrechte, sondern dienen dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie der Beratung und Unterstützung der Mitarbeitervertretungen. Sie kümmern sich um die Weiterentwicklung der MAVO und machen Vorschläge für die Schulung der Mitarbeitervertretungen, sie geben Anregungen für die Gremien der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, den sog. Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) bzw. der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Weiterhin treten sie als politische Interessenvertretung der Mitarbeitervertretungen gegenüber der jeweiligen Bistumsleitung oder dem Diözesan-Caritasverband auf.
Sie sind also vorwiegend Informations- und Koordinationsgremien. Einige Diözesane Arbeitsgemeinschaften haben auch Geschäftsstellen mit juristischen Mitarbeitern, die die angeschlossenen Mitarbeitervertretungen in Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes beraten.
Diözesane Arbeitsgemeinschaften gibt es in allen Diözesen der neuen und alten Bundesländer Deutschlands.
Auch für die diözesanen Arbeitsgemeinschaften gibt es ein einigendes Dach, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-MAV).
Ihre Anfänge reichen bis in das Jahr 1975 zurück, damals noch als lockerer Zusammenschluss von Mitarbeitervertretungen aus Ordinariaten und Generalvikariaten. Mit den Jahren erfolgte dann zunehmend auch eine Einbeziehung des Caritasbereichs und schließlich zum 1.1.1994 die offizielle Anerkennung als Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen durch die deutschen Bischöfe. Jede Diözese ist grs. in ihr mit zwei Delegierten vertreten, die jeweils den verfassten Kirchenbereich „A“ und den Caritasbereich „B“ repräsentieren.
Aus dem Kreis dieser Delegierten wird alle vier Jahre ein fünfköpfiger Bundesvorstand gewählt, der die Bundesarbeitsgemeinschaft nach außen vertritt. Ähnlich den diözesanen Arbeitsgemeinschaften ist die BAG-MAV nicht für betriebliche oder personelle Mitbestimmungsangelegenheiten zuständig. Die BAG-MAV ist Ansprechpartner des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) sowie des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensoberenkonferenz in Sachen Arbeits- und Mitbestimmungsrecht und vertritt dort die Interessen der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften. Sie erarbeitet Vorschläge und Stellungnahmen zur Weiterentwicklung des kirchlichen kollektiven Arbeitsrechts, sie organisiert zusammen mit Bildungshäusern Informationsveranstaltungen zum kirchlichen Arbeitsrecht- und Mitbestimmungsrecht sowie zu gesetzlichen Neuerungen aus dem profanen Bereich. Weiterhin vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder im weltlichen politischen Raum im Rahmen ihrer sachlichen und fachlichen Aufgabengebiete.
Vorsitzende der BAG-MAV ist Renate Müller, Erzieherin aus Düsseldorf (Erzbistum Köln), stellvertretender Vorsitzender ist Thorsten Böning, Erzieher aus dem Bistum Essen. Weitere Mitglieder des Vorstands sind Patric Feick, Bürokoordinator (Bistum Limburg), Wilfried Olesch, Heilerziehungspfleger (Bistum Augsburg) und Astrid Harzendorf, Erzieherin (Bistum Regensburg). Die Amtszeit des Vorstands läuft bis zum Ende des Jahres 2026.
Die Geschäftsstelle der BAG-MAV in Bonn wird organisiert von Claudia Doll. Juristischer Referent der BAG-MAV ist Ass. iur. Michael Dittmann.