Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

 

Wer wir sind
und was wir tun


Strukturen, Aufgaben, Geschichte


Strukturen, Aufgaben, Geschichte

 

Die "Katholische Kirche" in Deutschland besteht aus einem bunten Strauß von unterschiedlichsten Organisation, Verbänden und Einrichtungen.

 

Da gibt es die 27 (Erz-)Diözesen mit je einem (Erz-)Bischof an der Spitze und der dazugehörigen Verwaltung, dem Ordinariat oder Generalvikariat. Ferner die Pfarreien und Kirchenstiftungen, Pfarrgemeinden und Pfarrgemeindeverbände und die von ihnen getragenen Einrichtungen wie z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime. Diesen unmittelbaren Bereich der Kirche nennt man üblicherweise die "verfasste" Kirche oder einfach Bereich "A":

 

Wer A sagt, muss auch B sagen, und das ist der weite Bereich "B"der kirchlichen Verbände und sozialen Vereinigungen, angefangen mit dem Deutschen Caritasverband und seinen Diözesan-, Stadt-, Kreis- und Bezirksverbänden und den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen wie Behindertenheime, Beratungsstellen, Sozialstationen, Seniorenheime usw.

 

Dazu gehören weiter die dem Caritasverband als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossenen Fachverbände wie z. B. der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF), der Sozialdienst Katholischer Männer (SKM), der Malteser Hilfsdienst (MHD), das Katholische Jugendsozialwerk, die Josefsgesellschaft und noch viele, viele andere mehr. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von Stiftungen als Träger von z.B. Schulen oder großen Behinderteneinrichtungen z.B. die Stiftungen Liebenau, St. Zeno oder Regens-Wagner, um nur einige zu nennen. Dazu kommen noch die Einrichtungen, die von Ordensgemeinschaften betrieben werden, wie z. B. die Krankenhäuser des "Dritten Ordens" oder die Schulen der Franziskanerinnen usw.

 

Für alle Einrichtungen, Betriebe und Organisationen der beiden Bereiche A und B gilt eine spezielle Betriebsverfassung, die sogenannte "Mitarbeitervertretungsordnung MAVO", die die Bischöfe für die Einrichtungen in ihrem jeweiligen Bereich erlassen. Diese "Autonomie" der Kirchen in Sachen Arbeitsrecht innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ist vom Grundgesetz in Artikel 140 gedeckt.

 

Die MAVO ist für die Einrichtungen der Kirche, was das Betriebsverfassungsgesetz für Industriebetriebe oder das Personalvertretungsgesetz für die Öffentliche Verwaltung darstellt. Anstelle von Betriebs- oder Personalräten wirken in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mit.

 

Wo ein kirchlicher Einrichtungsträger mehrere Einrichtungen unterhält, kann eine "Gesamt-Mitarbeitervertretung" gebildet werden, die dann einrichtungsübergreifend ihre Aufgaben wahrnimmt.

 

In den letzten 15 Jahren kam es zunehmend zu einer weiteren Form überbetrieblich organisierter Mitarbeitervertretungen, den "Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen" (DiAG-MAV). Sie sind je nach Diözese entweder gemeinsam für den Bereich A und B oder getrennt nach kirchlichem und caritativem Bereich organisiert; dann bestehen sie aus einer "DiAG A" und einer "DiAG B", was aber eine gute Zusammenarbeit nicht ausschließt. In sie entsenden nach unterschiedlichen Vertretungsmodellen die Mitarbeitervertretungen einer Diözese ihre Vertreter. Diese Diözesanen Arbeitsgemeinschaften haben keine betrieblichen oder überbetrieblichen Mitwirkungsrechte, sondern sie dienen dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch, der Beratung und Unterstützung der Mitarbeitervertretungen. Sie kümmern sich um die Weiterentwicklung der MAVO, machen Vorschläge für die Schulung der Mitarbeitervertretungen, sie geben Anregungen für die Gremien der kirchlichen Arbeitsrechtsregelung, den sog. "Kommissionen zur Regelung des Arbeitsrechts" in der Kirche (KODA). Sie sind also vorwiegend Informations- und Koordinationsgremien. Einige Diözesane Arbeitsgemeinschaften haben auch Geschäftsstellen mit juristischen Mitarbeitern, die die angeschlossenen Mitarbeitervertretungen in Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes beraten.

 

Diözesane Arbeitsgemeinschaften gibt es inzwischen in (fast) allen Diözesen der neuen und alten Bundesländer Deutschlands - bis auf Trier.

 

Auch für die diözesanen Arbeitsgemeinschaften gibt es ein einigendes Dach, die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", die BAG-MAV.

 

Ihre Anfänge reichen in die 70er Jahre zurück, damals noch als lockerer Zusammenschluss von Mitarbeitervertretungen aus Ordinariaten und Generalvikariaten. Mit den Jahren erfolgte dann zunehmend auch eine Einbeziehung des Caritasbereiches, und schließlich zum 1.1.1994 die offizielle Anerkennung als Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen. Jede Diözese ist in ihr mit zwei Delegierten vertreten, die jeweils den verfassten Kirchenbereich "A" und den Caritasbereich "B" repräsentieren.

 

Aus dem Kreis dieser Delegierten wird alle vier Jahre ein fünfköpfiger Bundesvorstand gewählt, der die Bundesarbeitsgemeinschaft nach außen vertritt. Ähnlich den diözesanen Arbeitsgemeinschaften ist die BAG-MAV nicht für betriebliche oder personelle Mitbestimmungsangelegenheiten zuständig; sie wirkt auf der mehr kirchenpolitischen Ebene im Bereich Information, Beratung, Kooperation und Koordination mit.

 

Die BAG-MAV ist Ansprechpartner des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) und seiner Kommissionen in Sachen Arbeits- und Mitbestimmungsrecht, sie erarbeitet Vorschläge und Stellungnahmen zur Weiterentwicklung des kirchlichen kollektiven Arbeitsrechtes, sie hat 1992 einen eigenen Entwurf für eine Rahmenordnung einer MAVO erarbeitet ("Grüner Entwurf"), sie organisiert zusammen mit Bildungshäusern Seminare und Fortbildungen zum kirchlichen Arbeitsrecht, nimmt am Katholikentag teil, kooperiert mit der "Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen", der ZMV, und sie gibt ein eigenes Informationsorgan heraus, das BAG-MAV-Info.

 

Vorsitzender der BAG-MAV ist Günter Däggelmann, Lehrer aus Ettenheim, Stellvertreter ist Wolfgang Böttcher, Verwaltungsfachmann aus Göttingen. Weitere Mitglieder sind Petra Grütering, Röntgenassistentin aus Marl, Andreas Jaster, Hygienefachkraft aus Berlin und Wolfgang Becker-Freyseng, Sozialarbeiter und Diplom-Psychologe aus München. Zuletzt wurde im November 98 in Mülheim gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes läuft bis zum Ende des Jahres 2002.

 

Die Büroarbeit wird organisiert von Anja Haller-Werner in der Geschäftsstelle der BAG-MAV am Ort des jeweiligen Vorsitzenden der BAG-MAV, derzeit in Ettenheim.