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Bundesarbeitsgemeinschaft der
Mitarbeitervertretungen
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BAG-Info |
Vor 15 Jahren haben die Deutschen Bischöfe in der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften (DIAG-MAV) als überbetrieblichen Zusammenschluss von Mitarbeitervertretungen verankert. Vor 5 Jahren fand die schon seit 1975 bestehende Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG-MAV) Eingang in die Ordnung.
In diesem Jahr wird auch die letzte Diözese ihre Arbeitsgemeinschaften ins Leben rufen. Es gibt aber auch Diözesen die bereits auf fast 20 jährige Erfahrungen zurückblicken. Die Arbeitsgemeinschaften haben für die Erfüllung ihrer Aufgaben sehr unterschiedliche Ausstattungen und Arbeitsbedingungen.
In den letzten ungefähr 7 Jahren hat sich das Dasein der Arbeitsgemeinschaften rapide gewandelt; je knapper die finanziellen Ressourcen wurden, desto stärker waren die Beratungsgremien mit komplexen und schwierigen Fragestellungen konfrontiert. Umstrukturierungen, Zusammenschlüsse von Einrichtungen, Teil- oder gar komplette Betriebsschließungen sind inzwischen auch im kirchlichen Bereich an der Tagesordnung, der einst sichere Arbeitsplatz ist inzwischen vielfach eher Fiktion als Realität.
Betrachten wir die strukturelle Anlage des Mitarbeitervertretungssystems, so wie die Deutschen Bischöfe sie in der MAVO verankert haben.
Die primäre Zuständigkeit in dienstlichen Angelegenheiten liegt unstreitig bei der betrieblichen Vertretung.
Grundsätzlich hat die MAV eine Allzuständigkeit in betrieblichen Angelegenheiten. (§ 26 MAVO Absatz 1 ("Allgemeine Aufgaben der MAV") Die MAV soll durch ihre Tätigkeit den Dienstgeber bei der Erfüllung der (aller) Aufgaben ebenso unterstützen wie auch als Mittler zwischen Leitung und Belegschaft in dienstlichen Angelegenheiten auftreten. Darüberhinaus legt § 26 MAVO auch Spielregeln fest, die der Dienstgeber innerhalb der Dienstgemeinschaft der Einrichtung einzuhalten hat, denn die MAVO ist erst in zweiter Linie ein "Rechtekatalog" für MAVen, primär ein gesetzlicher "Verpflichtungskatalog" für den Dienstgeber.
In der MAV vor Ort werden die Konsequenzen von Maßnahmen und Entscheidungen "hautnah" spürbar, dort sind "maßgeschneiderte" Lösungen von Problemen möglich, dort kann auch primär eine entsprechende Akzeptanz von Lösungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht werden. Die MAV wacht dort über die korrekte Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Da die Tätigkeit der MAV sich jedoch nicht im Wächteramt erschöpft, sondern sie auch mitgestalten und mitverantworten soll (Präambel MAVO), handelt sie auch politisch.
Die diözesane Arbeitsgemeinschaft ist die institutionalisierte Vernetzung der Erfahrungen der einzelnen MAVen einer Diözese. Jede MAV ist automatisch Mitglied der DIAG ihrer Diözese. Der DIAG obliegt der Informations- und Erfahrungsaustausch ebenso wie die Beratung der betrieblichen Ebene in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts. Weiterhin gehört die perspektivische Entwicklung der Mitarbeitervertretungsordnung zum Aufgabengebiet.
Sachlogisch bildet die DIAG-MAV die Schnittstelle zu den Gremien des kircheneigenen Dritten Weges, deren Aufgabe die Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts ist, dort können Erfahrungen der betrieblichen Ebene mit den KODA/AK-Beschlüssen transportiert, ggf. entstehende Probleme benannt und Weiterentwicklungen des kollektiven Arbeitsrechts initiiert werden. Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft hat damit auch die Möglichkeit, aktiv auf die "Tarifpolitik" Einfluss zu nehmen. Hier werden verbandliche Strukturen sichtbar. Die MitarbeiterInnen beauftragen die Mitarbeitervertretung qua Mitarbeiterversammlung, als Mitglied der DIAG-MAV Anregungen an die von den MitarbeiterInnen in ihrer Entscheidung unabhängigen Gremien des Dritten Weges zu geben. Dies kann in einem Zusammentreffen, einem Schreiben oder z.B. durch 60.000 Unterschriften an die AK Mitarbeiterseite geschehen. In der Regel sind die DIAG-Vorstände an die Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlung gebunden.
In Konsequenz bedeutet dies, dass die DIAG-MAV mit ihrer Beratungskompetenz voll in diese Allzuständigkeit der betrieblichen Ebene eingebunden ist, also die komplette Bandbreite der auf Betriebsebene geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Vielfalt kirchlicher Einrichtungen bieten muss.
Durch ihre Erfahrungen mit der MAVO sammelt sie Kompetenz und transportiert ordnungspolitische Vorstellungen an den kirchlichen Gesetzgeber.
Als Schnittstelle zu den Gremien des Dritten Weges rundet sie das kircheneigene System der Gestaltung des Arbeitsrechts ab; da in aller Regel die KODA/AK-Mitglieder der Mitarbeiterseite keine institutionalisierte Basis-Anbindung haben, wirkt die DIAG-MAV zwischen den Wahlen zu KODA/AK politisch gestaltend mit.
Die BAG-MAV ist ein "Wahl"-Zusammenschluss der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften, denn hier ist keine Zwangsmitgliedschaft vorgesehen wie auf der diözesanen Ebene. Der Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitglieds-DIAGen ist der vorrangige Zweck der BAG. Der Ordnungsgeber ist jedoch über diesen primären Zweck hinausgegangen und hat Schnittstellen zu weiteren am Arbeitsrechtssetzungs- und Gesetzgebungsverfahren beteiligten Gruppen verankert. Dies ist zunächst die Kommission für Personalwesen (PK) des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Diese bereitet als Fachkommission innerhalb des Verbandes die MAVO - Gesetzgebung vor, sie befasst sich darüberhinaus mit allen überdiözesan bedeutsamen Themen des kirchlichen Arbeitsrechts. Ihre Mitglieder vertreten in allen Gremien des Dritten Weges diözesan und überdiözesan die Interessen der Dienst- und Gesetzgeber. Eine weitere Schnittstelle schafft die Verbindung zur Zentral-KODA, dem überdiözesanen Zusammenschluss von KODAen und der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes.
Da die BAG-MAV nichts anderes als der Zusammenschluss der DIAG-MAVen ist, sind alle für die DIAG genannten Aufgaben- und Handlungsfelder für die BAG-MAV ebenfalls Thema. Durch die Schnittstelle zur PK ist einerseits ordnungspolitisch gewollt die Vernetzung mit den Schaltstellen der Dienst- und Gesetzgeberinteressen hergestellt, die ihrerseits politisch handeln. Durch die Schnittstelle zur Zentral-KODA kann die BAG-MAV an der Willensbildung im Arbeitsrechtssetzungsverfahren mitwirken. Das gesamte System ist vom Dienst-/Gesetzgeber finanziert, mit Vor- und Nachteilen für alle Seiten. Es ist in sich schlüssig.
Da KODA/AK VertreterInnen der Mitarbeiterseite innerhalb dieses schlüssigen Systems durch Direktwahl oder Vertreterwahlen der Mitarbeitervertretungen ins Amt gelangen, ist eine bewusste Leitentscheidung gegen ein ausgeprägtes kircheninternes Verbandswesen gefallen. Der eigentliche Anlass für diese Leitentscheidung war wohl die Vermeidung von direktem Einfluss der Gewerkschaften im Kirchenhaus.
In der Gesamtbewertung funktioniert das System und derzeit nicht einmal schlecht.
Gravierende strukturelle Fragen sind ungeachtet
dessen in den Gremien des Dritten Weges wie auf der
Mitbestimmungsschiene noch zu beantworten. Wenn es aber
tatsächlich gelingen sollte, im gemeinsamen Zusammenwirken all
der genannten Beteiligten Konsens über die Zukunftssicherung
kirchlicher Einrichtungen durch entsprechende Gestaltung des Tarif-
und Arbeitsrechts einerseits und dazu passender Ausgestaltung des
kollektiven Mitbestimmungsrechts zu erzielen, könnte das
kircheneigene System Vorbildcharakter haben. Eine undenkbare Vision,
angesichts eines bereits etablierten und in sich schlüssigen
Systems?
GD
Neues in Kürze:
MAVO Bayerische Diözesen
Was sich zunächst nur als Gerücht durch die auch außerbayerische MAV-Landschaft verbreitete, ist seit Jahresbeginn bestätigt; die bayerischren Diözesen haben zunächst auf eine eigene Änderung des § 25 MAVO verzichtet und die Bearbeitung des Themas an die Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen abgegeben. Die Kommission hat sich in ihrer November-Sitzung u.a. mit dem Thema MAVO incl. DIAG und BAG befasst. Es wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, das Thema wird auf der nächsten Sitzung Ende März weiter beraten. Der BAG-Vorstand erhielt vom Verband der Diözesen Mitteilung, dass im Anschluss an diese Sitzung ein Gespräch mit dem BAG-Vorstand geführt werde.
Antwort auf das Schreiben der BAG MAV an die Deutschen Bischöfe vom November 1999
Zu Beginn des Jahres hat Pater Langendörfer im Auftrag der Deutschen Bischöfe das Schreiben der BAG-MAV an die Deutschen Bischöfe vom November vergangenen Jahres beantwortet. Die BAG-MAV hatte in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass die europäische Einigung Auswirkungen auf das Engagement der katholischen Einrichtungen im arbeitsrechtlichen Sektor erwarten ließe. Diese Dienste würden in Deutschland sozialstaatsgemäß am Gemeinwohl orientiert erbracht. Diese Orientierung am Gemeinwohl habe sich bewährt und sei in der Öffentlichkeit in hohem Maße anerkannt.
Angesichts knapper Kassen auch der öffentlichen Haushalte sei jedoch diese Gemeinwohl-Orientierung zunehmendem politischen wie ökonomischem Druck ausgesetzt. Dieser Druck werde von der europäischen Ebene verstärkt. Es gebe Ansätze, diesen Bereich Marktprinzipien von Angebot und Nachfrage zu unterwerfen. Diözesane Arbeitsgemeinschaften und Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen seien bereit, sich neuen Herausforderungen zu stellen und sich an der Neugestaltung zu beteiligen.
Im Antwortschreiben betonte Pater Langendörfer, den Bischöfen sei am Erhalt der Arbeitsplätze in kirchlichen Einrichtungen gelegen. Dabei könne man sich wirtschaftlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten nicht verschließen, so dass Umstrukturierungen und Zusammenschlüsse von Einrichtungen notwendig und geboten sein könnten. Er gehe davon aus, dass die Mitarbeitergremien bei anstehenden konkreten Regelungen gemäß den Mitwirkungsrechten der MAVO beteiligt werden.
Neues aus der ÖTV
Die ÖTV Vertrauensleute Kirche im Kreis Recklinghausen haben einen Antrag an ihre Kreisdelegiertenkonferenz Ende Frebruar gestellt, in dem diese den Hauptvorstand auffordern solle, gegen die Sonderstellung der Kirchen als Arbeitgeberinnen vorzugehen. Durch intensive Verhandlungen mit der Bundesregierung und ggf. durch Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sollen die Kirchen veranlasst werden, die in § 140 GG zugewiesene Sonderstellung als Arbeitgeberinnen aufzugeben. In Folge sollen die Kirchen die Arbeitsplatzsituation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ordentliche Tarifverträge mit der ÖTV absichern. Nach Information des BAG-Vorstandes werden derzeit solche Anträge in verschiedenen Kreisen an die zuständigen Konferenzen gestellt.
Arbeitsrechtliche Fachtagung in Eichstätt 28./29.2.2000
Die Tagung, die mit konzeptioneller Beteiligung der BAG-MAV in diesem Jahr zum 3. Mal stattfindet, erfreut sich auch in diesem Jahr hoher Beliebtheit. Eine Woche vor Anmeldeschluß am 10.2.2000 haben sich bereits rund 170 Personen für die Veranstaltung angemeldet. Das Thema der Veranstaltung "Beteiligung und Mitverantwortung in wirtschaftlichen Angelegenheiten" trifft den Kern der Diskussion um die Entwicklung von ursprünglich mildtätigen kirchlichen Mitgliedseinrichtungen von Caritas und Diakonie zu immer mehr marktwirtschaftlich orientierten sozialen Dienstleistungsunternehmen. Die zukunftsweisende Perspektive verleiht der Veranstaltung zusätzliche Attraktivität.
Fachtagung in der Kommende Dortmund 17.-19.2.2000
Die Kommende Dortmund veranstaltet diese Fachtagung zum Thema
"Neoliberalismus als Leitbild für kirchliche Innovationsprozesse Arbeitgeberin Kirche unter Marktdruck". Knapp 50 Personen haben sich bislang für die Tagung angemeldet; MitarbeitervertreterInnen, aber auch wissenschaftlich Tätige haben Interesse am Thema gezeigt. DienstgebervertreterInnen, denen man eigentlich ein vorrangiges Interesse am Thema unterstellen könnte, sind noch nicht so zahlreich vertreten. Für Kurzentschlossene sind noch einige Plätze frei!
BAG-MAV im Internet
Schauen Sie doch ab und zu mal rein! Adresse: bag-mav.de ! Von dort finden Sie auch Verbindungen zu einigen DIAGen und vielen anderen interessanten Informationen im Internet!
BAG-MAV auf dem Katholikentag
Der Katholikentag findet vom 31.5.-4.6.2000 in Hamburg statt. Die BAG-MAV betreibt auch dieses Mal gemeinsam mit der ZMV einen Stand. MitarbeitervertreterInnen der Arbeitsrechtlichen Kommission haben ebenfalls ihre Mitarbeit zugesagt, die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA ist zur Beteiligung eingeladen.
Zum ersten Mal bietet die BAG-MAV eine eigene Veranstaltung an.
Thema für ein
Herr Generalvikar Theo Paul, Osnabrück und Herr Diözesan-Caritasdirektor Dr. Willmann aus Hamburg haben ihre Teilnahme zugesagt, Frau Prof. Dr. Renate Oxenknecht, Universität Eichstätt und Schriftleiterin der ZMV wird dabei sein, von Mitarbeiterseite sind bis dato Thomas Schwendele (AK) und Günter Däggelmann (BAG-MAV) beteiligt. Der Ort der Veranstaltung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die DIAG-Vorstände sind herzlich zur Mitarbeit an der Standgestaltung und - betreuung eingeladen. Bitte bei der Geschäftsstelle in Ettenheim melden!
Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg MAV) feierte am 11. Januar 2000 ihr 10-jähriges Bestehen. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung konnte der Vorsitzende J. Dieter Freyaldenhoven neben zahlreich erschienenen Gästen den Generalvikar des Bistums Aachen Manfred von Holtum und den Caritasdirektor Burkard Schröders begrüßen. Die mehr als 330 Mitarbeitervertretungen sind geprägt von Menschen, die vor 10 Jahren durch die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Neuland betreten haben und die nun dabei sind, durch den Ausbau und die Qualifizierung der überbetrieblichen Ebene den informellen Zusammenschluss zu stabilisieren, durch die Beratungstätigkeit und den Ausbau der Schulungsmaßnahmen die Arbeit vor Ort zu erleichtern. In seinem Grußwort betonte der Bischof von Aachen, Heinrich Mussinghoff: "Die DiAg hat eine primär beratende und vermittelnde Funktion. Sie steht an der Nahtstelle zwischen den vielfältigen Einrichtungen und ihren Leitungen einerseits und den Mitarbeitervertretungen andererseits. Im Laufe der vergangenen 5 Jahre habe ich diese Vermittlungsfunktion der DiAg kennen und schätzen gelernt. Da sie nicht primär eigene Interessen wahrnimmt und keine selbständigen Mitwirkungsrechte hat, fällt ihr um so stärker eine ausgleichende Funktion zu." Generalvikar von Holtum betonte in seinem Grußwort, nach wie vor sei die Kirche eine relevante Gruppe in der Gesellschaft und eine Kraft auf dem Arbeitsmarkt, die nicht übersehen werden könne. Dabei gehe es der Kirche nicht um den Erhalt von Macht und Einfluss, sondern es gehe um die Menschen, die in Trauer und Angst, Freude und Hoffnung, Zuwendung und Hilfe notwendig brauchen. "Die kirchlichen und gesellschaftlichen Probleme sind derart, dass sie nur im gemeinsamen Bemühen und im Dialog einer Lösung zugeführt werden können." "Neue Herausforderungen im kirchlichen Dienst und Auswirkungen auf die Arbeit der Mitarbeitervertretungen", zeigte Gastredner Wolfram Schiering, DiAg-Vorsitzender aus Rottenburg-Stuttgart, auf. Es vollziehe sich ein dramatischer Wandel auch der kirchlichen Arbeitswelt, mit Ausgliederungen von Einrichtungen sowie Gründung von neuen Rechtsträgern mit privatrechtlichen, marktorientierten Rechtsformen. Vor allem der caritative Bereich sei in dieser Entwicklung führend. Der DiAg komme in dieser Situation eine besondere Bedeutung zu, da sie nach dem Ausschluss der Gewerkschaften aus dem gesamten Bereich der Mitarbeitervertretungsordnung die einzige Organisation sei, die vom kirchlichen Gesetzgeber dazu bestimmt worden ist, die Mitarbeitervertretungen zu informieren und zu beraten. Der Festakt, welcher vom Sprechgesang einiger Mitglieder aus den Fachkreisen begleitet wurde, schloss mit einem kleinen Lichtblick-Feuerwerk ab.
J. Dieter Freyaldenhoven
INFO-Börse
• Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich
BAG-Geschäftsstelle
Die
Geschäftsstelle ist besetzt:
Am Montag und Donnerstag vormittags,
am Mittwoch ganztags.
Vorstand
Die nächsten
BAG-Vorstandssitzungen sind in
• Augsburg am 01.03.00
• Erfurt am 10./11.04.00
Herausgegeben vom Vorstand der BAG-MAV · Postfach 25 · 77949 Ettenheim · Tel 07822/4762 · Fax 07822/896195 und Wolfgang Becker-Freyseng · Caritasverband München-Freising · Hirtenstr. 4 · 80335 München · Postfach 201143 · 80011 München · Tel 089/55169-405 · Fax 089/55169-402